+10. Die Abwicklungsbehörden sollten die Methodik für die Festlegung des Unternehmens oder der …

10. Die Abwicklungsbehörden sollten die Methodik für die Festlegung des Unternehmens oder der …

Die Abwicklungsbehörden sollten die Methodik für die Festlegung des Unternehmens oder der Unternehmen, der Geschäftsbereiche oder Portfolios von Vermögenswerten, Rechten und/oder Verbindlichkeiten, die zu übertragen sind („Übertragungsumfang“), bestimmen, da diese zum Zeitpunkt der Abwicklung in der Zuständigkeit der Abwicklungsbehörden bleibt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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