+11. In der Phase der Abwicklungsplanung sollten die Institute in der Lage sein, einen …
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11. In der Phase der Abwicklungsplanung sollten die Institute in der Lage sein, einen …
In der Phase der Abwicklungsplanung sollten die Institute in der Lage sein, einen Übertragungsumfang nach der Definition in Absatz 10 vorzuschlagen. Zu diesem Zweck sollten die Institute etwaige Hindernisse ermitteln und mögliche Verbesserungen vorschlagen sowie in der Lage sein, einen alternativen Übertragungsumfang oder entsprechende Änderungen vorzuschlagen, die eine Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Durchführbarkeit der Transferstrategie oder des Transferinstruments nach der Beschreibung im Abwicklungsplan zum Ziel haben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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