+12. Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein, a) die Bestandteile …

12. Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein, a) die Bestandteile …

Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein,

  • a) die Bestandteile des Übertragungsumfangs nach der Definition und auf Weisung der Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2014/59/EU zu ermitteln und zu isolieren sowie
  • b) die Anwendbarkeit des Übertragungsumfangs unter den verschiedenen Szenarien zu testen, die von den Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 10 Absatz 3, Artikel 10 Absatz 7 Buchstabe j und Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU mitgeteilt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/