+12. Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein, a) die Bestandteile …
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12. Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein, a) die Bestandteile …
Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein, - a) die Bestandteile des Übertragungsumfangs nach der Definition und auf Weisung der Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2014/59/EU zu ermitteln und zu isolieren sowie
- b) die Anwendbarkeit des Übertragungsumfangs unter den verschiedenen Szenarien zu testen, die von den Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 10 Absatz 3, Artikel 10 Absatz 7 Buchstabe j und Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU mitgeteilt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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