+14. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Anwendung der Definition des …
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14. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Anwendung der Definition des …
Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Anwendung der Definition des Übertragungsumfangs auf ihre Vermögenswerte, Rechte und/oder Verbindlichkeiten auf Hindernisse für die Übertragbarkeit hinweisen und mögliche Abhilfemaßnahmen und Lösungen vorschlagen. Die Institute sollten sich um einen Abbau dieser Hindernisse im Laufe der Zeit bemühen. Bei der Bewertung der Hindernisse für eine Übertragung sollte insbesondere auf grenzüberschreitende Aspekte im Einklang mit Abschnitt 4.3 geachtet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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