+15. Die Abwicklungsbehörden sollten bei der Festlegung der Methodik für die Definition des …
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15. Die Abwicklungsbehörden sollten bei der Festlegung der Methodik für die Definition des …
Die Abwicklungsbehörden sollten bei der Festlegung der Methodik für die Definition des Übertragungsumfangs mit dem Ziel, eine Abwicklungsstrategie zu entwickeln, mit der die Abwicklungsziele am besten erreicht werden, die Möglichkeit in Erwägung ziehen, den Übertragungsumfang in verschiedene Einheiten zu untergliedern, um Vorbereitungen für unterschiedliche Szenarien zu treffen, eine Kombination von Transferinstrumenten einzubeziehen und verschiedene aufeinander folgende Übertragungen und möglicherweise erforderliche Kombinationen im Rahmen desselben Abwicklungsinstruments oder an unterschiedliche Empfänger zuzulassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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