+24. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden durch die Prüfung der Anwendbarkeit (gemäß Absatz …

24. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden durch die Prüfung der Anwendbarkeit (gemäß Absatz …

Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden durch die Prüfung der Anwendbarkeit (gemäß Absatz 12 Buchstabe b und 15 dieser Leitlinien) der Definition des Übertragungsumfangs unterstützen, indem sie zur Bewertung des Durchführungsrisikos beitragen, Empfehlungen zu einer möglichen Verbesserung des Übertragungsumfangs abgeben und das Interesse und die Fähigkeit des Marktes zur Aufnahme des Übertragungsumfangs bewerten. Dies trägt dazu bei, dass die Abwicklungsbehörden die Marktfähigkeit des Brückeninstituts maximieren und die Wahl dieses Abwicklungsinstruments in den Abwicklungsplänen unterstützen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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