+26. Sollte das Brückeninstitut dafür konzipiert sein, nur ein Institut zu stützen, sollte das …

26. Sollte das Brückeninstitut dafür konzipiert sein, nur ein Institut zu stützen, sollte das …

Sollte das Brückeninstitut dafür konzipiert sein, nur ein Institut zu stützen, sollte das Institut die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Kalibrierung der Kapital- und Liquiditätslage des Übertragungsumfangs unterstützen, wobei sicherzustellen ist, dass der Wert der Verbindlichkeiten im Einklang mit Artikel 40 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU den Wert der Vermögenswerte, die von dem sich in Abwicklung befindlichen Institut übertragen oder von anderen Quellen bereitgestellt werden, nicht übersteigt, und die Abwicklungsbehörde sollte die Auswirkungen des Übertragungsumfangs auf die Kapital- und Liquiditätslage des Brückeninstituts bewerten. Zur Sicherstellung einer ausgewogenen Liquiditätslage des Brückeninstituts sollte demgemäß die Laufzeitstruktur der Vermögenswerte der Laufzeit der Verbindlichkeiten entsprechen, und dem Gesamtzinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesamtzinssatz, der sich aus den Vermögenswerten ergibt, ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/