+32. Die Abwicklungsbehörden sollten eine Methode für die Institute festlegen, nach der die …

32. Die Abwicklungsbehörden sollten eine Methode für die Institute festlegen, nach der die …

Die Abwicklungsbehörden sollten eine Methode für die Institute festlegen, nach der die Strukturierung des für die Vermögensverwaltungsgesellschaft im Rahmen des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten bestimmten Übertragungsumfangs in einer Weise vorzunehmen ist, dass der langfristige Wert des Umfangs höher ist als der Marktwert, um Wertverluste zu vermeiden, die Kosten der Abwicklung zu minimieren und öffentliche Mittel zu schützen (Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU). Der langfristige Wert kann auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts für nicht notleidende Portfolios geschätzt werden. Die Frage stellt sich jedoch für wertgeminderte oder notleidende Portfolios; in diesen Fällen sollten die Behörden die Aussichten für eine Verbesserung der betreffenden Portfolios und Märkte bewerten, dabei sollten sie sich auf verfügbare Marktanalysen stützen, die Bewertung der Aufsichtsbehörden heranziehen sowie mögliche Kombinationen mit nicht notleidender Vermögenswerten (Kombination unterschiedlicher Einheiten entsprechend Absatz 15 dieser Leitlinien) für einen positiven Einfluss auf das Gesamtprofil des Übertragungsumfangs bewerten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/