+35. Um die in den Absätzen 99 bis 101 der EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit erwähnten …

35. Um die in den Absätzen 99 bis 101 der EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit erwähnten …

Um die in den Absätzen 99 bis 101 der EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit erwähnten Anforderung zu unterstützen und die Kontinuität des Übertragungsumfangs nach der Separierung vom Rest der Gruppe entsprechend Absatz 13.b) dieser Leitlinien sicherzustellen, sollten die Institute in der Lage sein, den Abwicklungsbehörden die Hintergrundanalyse zu erläutern, die die Ermittlung der in den Absätzen 15, 16 und 44 der EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit genannten Informationen und die Abwicklungsplanung stützt. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit sollten die Institute insbesondere in der Lage sein:

  • - die Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen in funktionale Prozesse7 aufzugliedern und sie gegebenenfalls Organisationseinheiten zuzuordnen;
  • - die Rolle der Organisationseinheiten und die von ihnen erbrachten Dienstleistungen zu bewerten;
  • - die entsprechenden Elemente zu bestimmen, wie Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Personal, Ressourcen, Systeme und Anwendungen, die gegebenenfalls in den Organisationseinheiten eingesetzt werden.

7 Funktionale Prozesse können als laufende Tätigkeiten zur Unterstützung der Geschäftsbereiche definiert werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/