+44. Die Abwicklungsbehörden sollten die für die Definition des Übertragungsumfangs verwendete …

44. Die Abwicklungsbehörden sollten die für die Definition des Übertragungsumfangs verwendete …

Die Abwicklungsbehörden sollten die für die Definition des Übertragungsumfangs verwendete Methodik unter Berücksichtigung der geschäftlichen Verflechtungen prüfen, sodass i) der an die Vermögensverwaltungsgesellschaft zu übertragende Übertragungsumfang sich nicht nachteilig auf das Franchise der fortzuführenden Geschäftstätigkeit auswirkt (einschließlich kritischer Funktionen und Kerngeschäftsbereiche), die bei dem sich in Abwicklung befindlichen Institut verbleibt, oder ii) alternativ das Verbleiben von Einheiten bei dem sich in Abwicklung befindlichen Institut sich nicht nachteilig auf das Franchise der an potenzielle Erwerber oder das Brückeninstitut übertragenen Geschäftstätigkeit (einschließlich kritischer Funktionen und Kerngeschäftsbereiche) auswirkt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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