+52. Die Abwicklungsbehörden sollten in den Abwicklungsplänen oder in erläuternden Unterlagen …

52. Die Abwicklungsbehörden sollten in den Abwicklungsplänen oder in erläuternden Unterlagen …

Die Abwicklungsbehörden sollten in den Abwicklungsplänen oder in erläuternden Unterlagen festlegen, wie sie den in Absatz 50.a genannten Verkaufsprozess so transparent wie möglich durchführen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/