+53. Um die Durchführbarkeit/Glaubwürdigkeit der Unternehmensveräußerung als Abwicklungsinstrument …

53. Um die Durchführbarkeit/Glaubwürdigkeit der Unternehmensveräußerung als Abwicklungsinstrument …

Um die Durchführbarkeit/Glaubwürdigkeit der Unternehmensveräußerung als Abwicklungsinstrument sicherzustellen, sollte die Abwicklungsbehörde mit der Unterstützung der Institute, auf der Grundlage der Merkmale des Übertragungsumfangs sowie der Merkmale bestehender Marktteilnehmer und externer Faktoren (wie rechtliche Erwägungen bezüglich der Marktkonzentration, der Notwendigkeit von Zulassungen und Genehmigungen sowie etwaige Hindernisse zum Markteintritt) vorab eine Liste von Kriterien zu erstellen, deren Erfüllung von möglichen Erwerbern erwartet werden kann. Die Abwicklungsbehörden sollten in der Lage sein, die den Aufsichtsbehörden verfügbaren und in Sanierungsplänen enthaltenen Informationen zu nutzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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