+59. Die Abwicklungsbehörde sollte darauf vorbereitet sein, so bald wie möglich und spätestens bis …
|
59. Die Abwicklungsbehörde sollte darauf vorbereitet sein, so bald wie möglich und spätestens bis …
Die Abwicklungsbehörde sollte darauf vorbereitet sein, so bald wie möglich und spätestens bis zur Feststellung des Ausfalls oder eines wahrscheinlichen Ausfalls die Bewertung der Durchführbarkeit einer Vermarktung im Einklang mit den EBA-Leitlinien zur Wirksamkeit des Instruments der Unternehmensveräußerung15 vorzunehmen.
15 Leitlinien der EBA zu den konkreten Umständen, die zu einer wesentlichen Bedrohung der Finanzstabilität führen, sowie zu den Aspekten hinsichtlich der Effektivität des Instruments der Unternehmensveräußerung nach Artikel 39 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU (EBA/GL/2015/04).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|