+62. Die Abwicklungsbehörden sollten sich darauf vorbereiten, externe Unterstützung (einschließlich …
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62. Die Abwicklungsbehörden sollten sich darauf vorbereiten, externe Unterstützung (einschließlich …
Die Abwicklungsbehörden sollten sich darauf vorbereiten, externe Unterstützung (einschließlich Berater, Rechtsberater oder Wirtschaftsprüfer) im Rahmen des Verkaufsprozesses oder für die Delegierung der Vermarktung anzufordern. Die Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde darf nicht übertragen werden, und die Abwicklungsbehörde sollte ein Verfahren eingerichtet haben, um externe Berater auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien auszuwählen und im Rahmen eines präzisen Auftrags zu benennen, sie zu kontrollieren und ihre Stellungnahmen zu überprüfen, Interessenkonflikte auszuschließen und die Vertraulichkeit zu wahren. Im Auftrag sollten unter anderem die Ziele und Leistungen, die erwarteten Fachkenntnisse und Ressourcen, der Zeitplan und die Honorare klar festgelegt sein. 5.1.2 Interne Ausgliederung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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