+82. [Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder …
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82. [Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder …
[Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder Ähnliches ausarbeiten und zeitnah vorlegen. Im Fall einer Veräußerung von Anteilen im Rahmen einer Unternehmensveräußerung ist für die Vermarktung des Übertragungsumfangs wahrscheinlich zusätzlich zu einem breiten Spektrum an Daten ein Geschäftsplan erforderlich. Die Erwartungen bezüglich des Inhalts dieses Geschäftsplans sollten zusammen mit der Abwicklungsbehörde festgelegt werden. Spezielle für die Durchführung der Übertragung für die Behörde relevante Aspekte
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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