+5.3 Durchführung von Nebenverfahren
---+74. Für die Veräußerung des Übertragungsumfangs sind neben der Vorbereitung des Verkaufsprozesses …
---+75. Die Institute sollten interne Verfahren und Vorbereitungsmaßnahmen erarbeiten, um die …
---+76. [Bilanzanpassung] Die Übertragung wird mit der Herabschreibung und Umwandlung von …
---+77. Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die …
---+78. [Rechtliche Überprüfung] Die Institute sollten eine rechtliche Überprüfung der dem …
---+79. [Durchführung des Übertragungsumfangs] Die Institute sollten ein Verfahren ausarbeiten, um die …
---+80. [Bestimmung der steuerlichen Folgen] Die Institute sollten sämtliche steuerlichen Folgen der …
---+81. [Kontinuität der Dienste] Die Institute sollten in ihr Transferplaybook Übergangspläne …
---+82. [Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder …
---+83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …
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5.3 Durchführung von Nebenverfahren
5.3 Durchführung von Nebenverfahren
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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74. Für die Veräußerung des Übertragungsumfangs sind neben der Vorbereitung des Verkaufsprozesses …
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Für die Veräußerung des Übertragungsumfangs sind neben der Vorbereitung des Verkaufsprozesses weitere Maßnahmen erforderlich und/oder werden diese Nebeneffekte auslösen, die gesteuert und für die Vorbereitungen getroffen werden sollten, um eine reibungslose Übertragung durch das Institut und die Abwicklungsbehörde zu gewährleisten. Spezifische für die Durchführung der Übertragung für ein Institut relevante Aspekte
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75. Die Institute sollten interne Verfahren und Vorbereitungsmaßnahmen erarbeiten, um die …
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Die Institute sollten interne Verfahren und Vorbereitungsmaßnahmen erarbeiten, um die Durchführung der Übertragung glaubwürdig und durchführbar zu gestalten. Diese Verfahren sollten Governance-Regelungen, einschließlich einer klaren Angabe von Zuständigkeiten, Berichtswegen und Funktionen von Ausschüssen, sowie die Definition der Verfahrens- und Validierungsschritte, den Aufbau der Kommunikation und die Beschreibung der einschlägigen Management-Informationssysteme und die zusätzlichen von Dritten erforderlichen Informationen umfassen. Diese Prozesse sollten in einem speziellen Instrumentarium auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden zusammengefasst und Probeläufen unterzogen werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahren funktionieren. Die nachfolgend durchgeführten Elemente sollten in die Liste der zu berücksichtigenden Verfahren integriert werden.
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76. [Bilanzanpassung] Die Übertragung wird mit der Herabschreibung und Umwandlung von …
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[Bilanzanpassung] Die Übertragung wird mit der Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten kombiniert und kann mit einem Bail-in verbunden sein. Für eine Unternehmensveräußerung muss das Unternehmen marktfähig sein. Die Institute sollten Verfahren entwickeln, um Berichtigungsbuchungen vorzunehmen und insbesondere die Verluste zeitnah vor der Übertragung zu erfassen, damit sie nicht an das fortbestehende Institut übertragen werden.
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77. Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die …
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Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die Erstellung einer Bilanz nach der Abwicklung zur Ausbuchung des Übertragungsumfangs und Verbuchung seiner Erlöse nach vorab vereinbarten Rechnungslegungsgrundsätzen zu unterstützen. Diese Bilanzen müssen in der Phase vor der Abwicklung nicht laufend aktualisiert werden, die Institute sollten aber nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Abwicklungsbehörden schnell eine Bilanz nach der Abwicklung vorzulegen, die dem von den Abwicklungsbehörden mithilfe der Institute ermittelten Übertragungsumfang entspricht.
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78. [Rechtliche Überprüfung] Die Institute sollten eine rechtliche Überprüfung der dem …
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[Rechtliche Überprüfung] Die Institute sollten eine rechtliche Überprüfung der dem Übertragungsumfang zugeordneten Verträge vornehmen und die in Absatz 40 genannte Bewertung unterstützen. Bei einer rechtlichen Überprüfung der Verträge sollte Folgendes hervorgehoben werden: - - Vertragsklauseln, die mit Herausforderungen für die Übertragung verbunden sind und von der Abwicklungsbehörde nicht gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2014/59/EU geändert werden können sowie im Fall einer Übertragung oder für eine Übertragung eine rechtliche Pflicht auferlegen (einschließlich einer speziellen Mitteilung an Kunden oder Behörden, einer Genehmigung oder Registrierungsanforderungen);
- - bestehende mehrfach verpfändete Pfandrechte (wenn ein Kunde eine Sicherheit für unterschiedliche Verträge als Sicherheit gestellt hat);
- - spezifische nationale Rechtsvorschriften, die anzuwenden sind, wie Vorschriften zu gedeckten Schuldverschreibungen, durch die bestimmte Bedingungen für die Übertragung auferlegt werden können (siehe Abschnitt 4.3 dieser Leitlinien);
- - die bestehenden Rechtsstreitigkeiten und Vertragsbestimmungen, die zu Rechtsstreitigkeiten während oder nach der Abwicklung führen können.
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79. [Durchführung des Übertragungsumfangs] Die Institute sollten ein Verfahren ausarbeiten, um die …
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[Durchführung des Übertragungsumfangs] Die Institute sollten ein Verfahren ausarbeiten, um die von der Abwicklungsbehörde festgelegte Methodik für den Übertragungsumfang anzuwenden, und ihre administrativen und rechtlichen Verpflichtungen ermitteln und durchführen (wie etwa Versicherungen, Registrierung).
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80. [Bestimmung der steuerlichen Folgen] Die Institute sollten sämtliche steuerlichen Folgen der …
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[Bestimmung der steuerlichen Folgen] Die Institute sollten sämtliche steuerlichen Folgen der Übertragung ermitteln und veranschlagen und die Abwicklungsbehörde entsprechend informieren. Die Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten kann Anlass zu steuerlichen Fragen geben.
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81. [Kontinuität der Dienste] Die Institute sollten in ihr Transferplaybook Übergangspläne …
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[Kontinuität der Dienste] Die Institute sollten in ihr Transferplaybook Übergangspläne aufnehmen, in denen neben anderen Regelungen Verfahren festgelegt sind, um Übergangs- oder Dienstleistungsvereinbarungen nach Aufforderung gemäß Absatz 22 der EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit zu erstellen, Vereinbarungen zur Kontinuität der Finanzmarktinfrastruktur-Dienste und die für das ursprüngliche Unternehmen anzuwendenden Übergangsregelungen im Einklang mit den Erwartungen der Abwicklungsbehörden umzusetzen.
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82. [Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder …
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[Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder Ähnliches ausarbeiten und zeitnah vorlegen. Im Fall einer Veräußerung von Anteilen im Rahmen einer Unternehmensveräußerung ist für die Vermarktung des Übertragungsumfangs wahrscheinlich zusätzlich zu einem breiten Spektrum an Daten ein Geschäftsplan erforderlich. Die Erwartungen bezüglich des Inhalts dieses Geschäftsplans sollten zusammen mit der Abwicklungsbehörde festgelegt werden. Spezielle für die Durchführung der Übertragung für die Behörde relevante Aspekte
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83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …
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Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall reibungslos durchzuführen, und insbesondere Folgendes regeln: - - die Modalitäten und Entscheidungsprozesse für die Inanspruchnahme der Befugnisse gemäß Artikel 63 und 64 der Richtlinie 2014/59/EU;
- - die Durchführung der Anpassungen des Übertragungsumfangs, insbesondere im Anschluss an den endgültigen Bewertungsbericht, um eine mögliche Rückübertragung an das sich in Abwicklung befindliche Institut sicherzustellen;
- - etwaige andere länderspezifische Pflichten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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