+83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …
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83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …
Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall reibungslos durchzuführen, und insbesondere Folgendes regeln: - - die Modalitäten und Entscheidungsprozesse für die Inanspruchnahme der Befugnisse gemäß Artikel 63 und 64 der Richtlinie 2014/59/EU;
- - die Durchführung der Anpassungen des Übertragungsumfangs, insbesondere im Anschluss an den endgültigen Bewertungsbericht, um eine mögliche Rückübertragung an das sich in Abwicklung befindliche Institut sicherzustellen;
- - etwaige andere länderspezifische Pflichten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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