+83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …

83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …

Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall reibungslos durchzuführen, und insbesondere Folgendes regeln:

  • - die Modalitäten und Entscheidungsprozesse für die Inanspruchnahme der Befugnisse gemäß Artikel 63 und 64 der Richtlinie 2014/59/EU;
  • - die Durchführung der Anpassungen des Übertragungsumfangs, insbesondere im Anschluss an den endgültigen Bewertungsbericht, um eine mögliche Rückübertragung an das sich in Abwicklung befindliche Institut sicherzustellen;
  • - etwaige andere länderspezifische Pflichten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/