+85. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Unterstützung der in Absatz 75 …

85. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Unterstützung der in Absatz 75 …

Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Unterstützung der in Absatz 75 dieser Leitlinien genannten Verfahren sollten die Institute in der Lage sein, auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden granulare Daten bezüglich der Bestandteile des Übertragungsumfangs vorzulegen und die erforderlichen Daten für den Transfer zu aktualisieren, wobei der Zeitraum zwischen dem Stichtag der Informationen und dem Abwicklungsdatum so kurz wie möglich sein sollte. Das Maß an Granularität sollte es ermöglichen, die übertragenen Elemente gesondert von den übrigen Elementen zu bewerten, und es der Abwicklungsbehörde gestatten, über die Einzelheiten der Separierung und Übertragung zu entscheiden sowie die zu übertragenden Elemente im Einklang mit den Erfordernissen des Rechtsakts nach nationalem Recht zu ermitteln.

Informationen zur Festlegung des wesentlichen Teils des Übertragungsumfangs

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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