+89. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …

89. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …

Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter Zinsvolatilität oder erhöhten IRRBB-Niveaus auch häufiger – ihre IRRBB-Risikoposition im Zusammenhang mit den verschiedenen IRRBB-Messgrößen in verschiedenen Zinsschockszenarien für potenzielle Veränderungen der Höhe und Form von Zinsstrukturkurven und das Risiko aus Änderungen des Verhältnisses zwischen unterschiedlichen Zinssätzen (d. h. das Basisrisiko) messen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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