+89. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …
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89. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …
Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter Zinsvolatilität oder erhöhten IRRBB-Niveaus auch häufiger – ihre IRRBB-Risikoposition im Zusammenhang mit den verschiedenen IRRBB-Messgrößen in verschiedenen Zinsschockszenarien für potenzielle Veränderungen der Höhe und Form von Zinsstrukturkurven und das Risiko aus Änderungen des Verhältnisses zwischen unterschiedlichen Zinssätzen (d. h. das Basisrisiko) messen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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