+124. Institute sollten kein Instrument im Anlagebuch vorab aus dem Umfang des CSRBB ausschließen …

124. Institute sollten kein Instrument im Anlagebuch vorab aus dem Umfang des CSRBB ausschließen …

Institute sollten kein Instrument im Anlagebuch vorab aus dem Umfang des CSRBB ausschließen, dies umfasst auch Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Derivate und andere außerbilanzielle Posten wie Kreditzusagen, ungeachtet ihrer Rechnungslegungspraxis. Jeder potenzielle Ausschluss von Instrumenten aus dem relevanten Umfang sollte im Falle fehlender Sensitivität in Bezug auf Kreditspreadrisiko erfolgen und angemessen dokumentiert und begründet werden. In jedem Fall sollten die Institute zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte nicht ausschließen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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