+135. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des …

135. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des …

Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des Instituts für das CSRBB-Management sicherzustellen, sollten diese vom Leitungsorgan oder von seinen Beauftragten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regelmäßigen Berichte überprüft werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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