+49. Wenn der externe Dienstleister während des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess …
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49. Wenn der externe Dienstleister während des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess …
Wenn der externe Dienstleister während des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess Kundendaten, darunter Fotos, Videos und Dokumente, speichert, sollten die Kredit- und Finanzinstitute sicherstellen, dass - a) nur die erforderlichen Kundendaten im Einklang mit einer klar definierten Speicherfrist erhoben und gespeichert werden;
- b) der Zugang zu den Daten streng begrenzt ist und registriert wird;
- c) geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Schutz der gespeicherten Daten zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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