+40. Wurde einem Mitgliedsinstitut gemäß den Artikeln 7, 8 oder 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
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40. Wurde einem Mitgliedsinstitut gemäß den Artikeln 7, 8 oder 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
Wurde einem Mitgliedsinstitut gemäß den Artikeln 7, 8 oder 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eine Ausnahme von der Erfüllung der Kapital- und/oder Liquiditätsanforderungen auf individueller Basis gewährt, sollte das Einlagensicherungssystem die entsprechenden Indikatoren für Kapital/Liquidität auf konsolidierter oder teilkonsolidierter Basis berechnen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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