+52. Für die einzelnen Buckets eines Risikoindikators „j“ sollte das Einlagensicherungssystem einen …

52. Für die einzelnen Buckets eines Risikoindikators „j“ sollte das Einlagensicherungssystem einen …

Für die einzelnen Buckets eines Risikoindikators „j“ sollte das Einlagensicherungssystem einen oberen und einen unteren Grenzwert für den Wert „A“ des Risikoindikators festlegen, sodass Mitgliedsinstitute mit einem ähnlichen Risikoniveau demselben Bucket zugeordnet werden. Das Einlagensicherungssystem sollte die Grenzwerte für die Buckets entweder relativ oder absolut festlegen, wobei Folgendes gilt:

  • a. Bei der Bestimmung auf relativer Basis sollte das Einlagensicherungssystem die Mitgliedsinstitute gleichmäßig zwischen den Buckets verteilen. Das Einlagensicherungssystem bestimmt die Grenzwerte der Buckets nach der Festlegung der Werte „A“ des Risikoindikators der Mitgliedsinstitute im gleichen Bucket.
  • b. Bei der Bestimmung auf absoluter Basis sollte das Einlagensicherungssystem die Grenzwerte der Buckets festlegen, um widerzuspiegeln, dass alle Werte „A“ des Risikoindikators innerhalb dieser Grenzwerte ein ähnliches Risikoniveau darstellen und dass alle Mitgliedsinstitute mit einem ähnlichen Risikoniveau dem gleichen Bucket zugeordnet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/