+82. Das Einlagensicherungssystem sollte in den Beiträgen der einzelnen Mitgliedsinstitute und somit …
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82. Das Einlagensicherungssystem sollte in den Beiträgen der einzelnen Mitgliedsinstitute und somit …
Das Einlagensicherungssystem sollte in den Beiträgen der einzelnen Mitgliedsinstitute und somit bei der Kalibrierung der Methode für die Berechnung eine höhere Haftung eines Einlagensicherungssystems infolge der Teilnahme eines Mitglieds mit Blick auf Folgendes widerspiegeln: - a. die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme des Einlagensicherungssystems;
- b. die potenziellen Verluste für das Einlagensicherungssystem infolge seiner Inanspruchnahme auf Nettobasis nach eventuellen Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse des ausgefallenen Instituts.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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