+regelmäßige Überprüfung
---+88. Wenn das Einlagensicherungssystem bereits entrichtete regelmäßige Beiträge der …

regelmäßige Überprüfung

regelmäßige Überprüfung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
88. Wenn das Einlagensicherungssystem bereits entrichtete regelmäßige Beiträge der …

Wenn das Einlagensicherungssystem bereits entrichtete regelmäßige Beiträge der Mitgliedsinstitute anpassen muss, beispielsweise aufgrund von Aktualisierungen der Indikatoren einiger Mitgliedsinstitute zur Berichtigung von Buchungsfehlern , sollte das Einlagensicherungssystem in der Lage sein, die Anpassung mit dem nächsten fälligen regelmäßigen Beitrag zu verrechnen, anstatt frühere Beiträge zurückzahlen und erneut wieder einziehen zu müssen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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