+88. Wenn das Einlagensicherungssystem bereits entrichtete regelmäßige Beiträge der …

88. Wenn das Einlagensicherungssystem bereits entrichtete regelmäßige Beiträge der …

Wenn das Einlagensicherungssystem bereits entrichtete regelmäßige Beiträge der Mitgliedsinstitute anpassen muss, beispielsweise aufgrund von Aktualisierungen der Indikatoren einiger Mitgliedsinstitute zur Berichtigung von Buchungsfehlern , sollte das Einlagensicherungssystem in der Lage sein, die Anpassung mit dem nächsten fälligen regelmäßigen Beitrag zu verrechnen, anstatt frühere Beiträge zurückzahlen und erneut wieder einziehen zu müssen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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