+89. Das Einlagensicherungssystem sollte über geeignete Systeme verfügen, um alle Informationen zu …

89. Das Einlagensicherungssystem sollte über geeignete Systeme verfügen, um alle Informationen zu …

Das Einlagensicherungssystem sollte über geeignete Systeme verfügen, um alle Informationen zu erheben, die für die Berechnung der Beiträge der einzelnen Mitgliedsinstitute erforderlich sind. In Fällen, in denen das Einlagensicherungssystem die Informationen nicht direkt von Mitgliedsinstituten bezieht, sondern sich auf die von der zuständigen Behörde oder der benannten Behörde bereitgestellten Daten stützt, sollten entweder gesetzliche Vorschriften oder formelle Regelungen bestehen, sodass die für die Verwaltung von Beiträgen erforderlichen Informationen rechtzeitig erhoben und übermittelt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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