+4.8. Aktualisierung oder Berichtigung der Beiträge
---+89. Das Einlagensicherungssystem sollte über geeignete Systeme verfügen, um alle Informationen zu …
---+90. Zum Zwecke der Berechnung von Beiträgen sollte das Einlagensicherungssystem die bereits zur …
---+91. Das Einlagensicherungssystem sollte nur Daten anfordern, die nicht regelmäßig gemeldet werden …

4.8. Aktualisierung oder Berichtigung der Beiträge

4.8. Aktualisierung oder Berichtigung der Beiträge

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
89. Das Einlagensicherungssystem sollte über geeignete Systeme verfügen, um alle Informationen zu …

Das Einlagensicherungssystem sollte über geeignete Systeme verfügen, um alle Informationen zu erheben, die für die Berechnung der Beiträge der einzelnen Mitgliedsinstitute erforderlich sind. In Fällen, in denen das Einlagensicherungssystem die Informationen nicht direkt von Mitgliedsinstituten bezieht, sondern sich auf die von der zuständigen Behörde oder der benannten Behörde bereitgestellten Daten stützt, sollten entweder gesetzliche Vorschriften oder formelle Regelungen bestehen, sodass die für die Verwaltung von Beiträgen erforderlichen Informationen rechtzeitig erhoben und übermittelt werden.

90. Zum Zwecke der Berechnung von Beiträgen sollte das Einlagensicherungssystem die bereits zur …

Zum Zwecke der Berechnung von Beiträgen sollte das Einlagensicherungssystem die bereits zur Verfügung stehenden oder von Mitgliedsinstituten durch zuständige Behörden im Rahmen ihrer Meldepflichten angeforderten Informationen nutzen. Es sollte ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen dem Bedarf an für die Berechnung von Beiträgen notwendigen Informationen und der Vermeidung einer zu großen Belastung durch Informationsanfragen an die Mitgliedsinstitute.

91. Das Einlagensicherungssystem sollte nur Daten anfordern, die nicht regelmäßig gemeldet werden …

Das Einlagensicherungssystem sollte nur Daten anfordern, die nicht regelmäßig gemeldet werden, sofern diese Daten der Bestimmung des Risikos dienen, das das Institut für das Einlagensicherungssystem darstellt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/