+14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten jede Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen …
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14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten jede Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten jede Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen oder zu beenden, unter Angabe der Gründe dokumentieren und darauf vorbereitet sein, diese Dokumentation ihrer zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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