+14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten jede Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen …

14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten jede Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten jede Entscheidung, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen oder zu beenden, unter Angabe der Gründe dokumentieren und darauf vorbereitet sein, diese Dokumentation ihrer zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/