+8. Absatz 5 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „5. In diesen …
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8. Absatz 5 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „5. In diesen …
Absatz 5 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit wird wie folgt geändert: „5. In diesen Leitlinien werden unter Berücksichtigung von Artikel 10 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2014/594 die abwicklungsspezifischen Maßnahmen festgelegt, die Institute, einschließlich der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Unternehmen („Institute“), und Abwicklungsbehörden ergreifen sollten, um die Abwicklungsfähigkeit von Instituten, Gruppen und Abwicklungsgruppen im Rahmen der von den Abwicklungsbehörden gemäß den Artikeln 15 und 16 der genannten Richtlinie durchgeführten Bewertung der Abwicklungsfähigkeit zu verbessern.“
4 Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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