+33. Um die „szenariospezifische Sanierungskapazität“ zu bewerten, die die Institute bei jeder …

33. Um die „szenariospezifische Sanierungskapazität“ zu bewerten, die die Institute bei jeder …

Um die „szenariospezifische Sanierungskapazität“ zu bewerten, die die Institute bei jeder erheblichen makroökonomischen und finanziellen Belastung zur Verfügung stellen, sollten die zuständigen Behörden die allgemeine Angemessenheit der von den Instituten gemäß Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 2014/59/EU vorgelegten Szenarien entsprechend den EBA-Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien9 und im Einklang mit Titel 4 der vorliegenden Leitlinien überprüfen.


9 EBA/GL/2014/06 vom 18. Juli 2014.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/