+37. Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen …
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37. Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen …
Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen berücksichtigen, um unter anderem Folgendes zu erleichtern: - a. institutsübergreifenden Vergleich der Art der Sanierungsoptionen, die im Rahmen der verschiedenen Szenarien umgesetzt werden sollen, um festzustellen, ob bestimmte Arten von Optionen von einem Institut übersehen wurden;
- b. Peergroup-Vergleich der erwarteten finanziellen Auswirkungen der einzelnen Sanierungsoptionen unter verschiedenen Stressszenarien;
- c. institutsübergreifenden Vergleich der Zeit, die für die Umsetzung einer Sanierungsoption und die Realisierung ihrer Vorteile voraussichtlich erforderlich ist;
- d. institutsübergreifenden Vergleich der zu erwartenden Hindernisse und vorbereitenden Maßnahmen für jede Art von Sanierungsoption.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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