+37. Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen …

37. Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen …

Die zuständigen Behörden sollten, soweit angemessen und verfügbar, Peergroup-Analysen berücksichtigen, um unter anderem Folgendes zu erleichtern:

  • a. institutsübergreifenden Vergleich der Art der Sanierungsoptionen, die im Rahmen der verschiedenen Szenarien umgesetzt werden sollen, um festzustellen, ob bestimmte Arten von Optionen von einem Institut übersehen wurden;
  • b. Peergroup-Vergleich der erwarteten finanziellen Auswirkungen der einzelnen Sanierungsoptionen unter verschiedenen Stressszenarien;
  • c. institutsübergreifenden Vergleich der Zeit, die für die Umsetzung einer Sanierungsoption und die Realisierung ihrer Vorteile voraussichtlich erforderlich ist;
  • d. institutsübergreifenden Vergleich der zu erwartenden Hindernisse und vorbereitenden Maßnahmen für jede Art von Sanierungsoption.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/