+5. In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur …
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5. In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur …
In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur Förderung der Diversität gemäß Artikel 91 Absatz 11 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 festgelegt, welche Informationen Institute und Wertpapierfirmen – sofern es sich nicht um kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen handelt – den zuständigen Behörden sowie die zuständigen Behörden der EBA für den Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität übermitteln müssen, einschließlich der gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 48 der Verordnung (EU) 2019/2033 offengelegten Informationen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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