+5. In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur …

5. In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur …

In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur Förderung der Diversität gemäß Artikel 91 Absatz 11 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 festgelegt, welche Informationen Institute und Wertpapierfirmen – sofern es sich nicht um kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen handelt – den zuständigen Behörden sowie die zuständigen Behörden der EBA für den Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität übermitteln müssen, einschließlich der gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 48 der Verordnung (EU) 2019/2033 offengelegten Informationen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/