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+8. Die Leitlinien gelten auf Einzelbasis gemäß den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. … |
8. Die Leitlinien gelten auf Einzelbasis gemäß den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. …Die Leitlinien gelten auf Einzelbasis gemäß den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) 2019/2033. 1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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