+Anwendungsbereich
---+7. Die Leitlinien gelten in Bezug auf die Informationen, die die zuständigen Behörden von den …
---+8. Die Leitlinien gelten auf Einzelbasis gemäß den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
7. Die Leitlinien gelten in Bezug auf die Informationen, die die zuständigen Behörden von den …

Die Leitlinien gelten in Bezug auf die Informationen, die die zuständigen Behörden von den Instituten und Wertpapierfirmen auf Einzelbasis über Diversitätspraktiken auf der Ebene des Leitungsorgans erheben, einschließlich der Zusammensetzung des Leitungsorgans, der Strategien zur Förderung der Diversität und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf Ebene des Leitungsorgans, und der EBA übermitteln sollten, damit diese Informationen auf Unionsebene und nach Ländern aufgeschlüsselt veröffentlicht werden können.

8. Die Leitlinien gelten auf Einzelbasis gemäß den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. …

Die Leitlinien gelten auf Einzelbasis gemäß den Artikeln 6 bis 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) 2019/2033.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/