+12. Die zuständigen Behörden sollten für eine repräsentative Stichprobe von Instituten und …
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12. Die zuständigen Behörden sollten für eine repräsentative Stichprobe von Instituten und …
Die zuständigen Behörden sollten für eine repräsentative Stichprobe von Instituten und Wertpapierfirmen innerhalb des Mitgliedstaats auf Einzelbasis entsprechend den gesondert veröffentlichten Anhängen die Daten über Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich der Strategien zur Förderung der Diversität und Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle, auf Ebene des Leitungsorgans erheben und der EBA übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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