+14. Die EBA wird sich rechtzeitig vor jeder Datenerhebung an die zuständigen Behörden wenden und …
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14. Die EBA wird sich rechtzeitig vor jeder Datenerhebung an die zuständigen Behörden wenden und …
Die EBA wird sich rechtzeitig vor jeder Datenerhebung an die zuständigen Behörden wenden und weitere Informationen darüber bereitstellen, wie die Stichprobe von Instituten und Wertpapierfirmen, für die Daten erhoben werden sollten, zu bestimmen ist. Nach der Aufforderung sollten die zuständigen Behörden die EBA innerhalb der von der EBA vorgegebenen Frist über den Kreis der Institute und Wertpapierfirmen unterrichten, den sie in den Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität aufnehmen wollen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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