+15. Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe …

15. Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe …

Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe sind, rechtzeitig vor der Datenerhebung und mindestens drei Monate vor der Aufforderung zur Übermittlung der Daten unterrichten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/