+15. Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe …
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15. Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe …
Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe sind, rechtzeitig vor der Datenerhebung und mindestens drei Monate vor der Aufforderung zur Übermittlung der Daten unterrichten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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