+17. Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der …
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17. Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der …
Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der zuständigen Behörde die angeforderten Daten auf Einzelbasis ab 2025 mit dem Stichtag 31. Dezember 2024 alle drei Jahre jeweils bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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