+2. Übermittlung von Daten zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität
---+16. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass sie in der Lage sind, der …
---+17. Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der …
---+18. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Informationen sollten …
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2. Übermittlung von Daten zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität
2. Übermittlung von Daten zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität
1. Übersicht
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Regulierung |
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16. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass sie in der Lage sind, der …
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Die Institute und Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass sie in der Lage sind, der zuständigen Behörde Informationen über Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich der Strategien zur Förderung der Diversität und Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle, auf Ebene des Leitungsorgans, gemäß diesen Leitlinien zur Verfügung zu stellen.
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17. Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der …
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Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der zuständigen Behörde die angeforderten Daten auf Einzelbasis ab 2025 mit dem Stichtag 31. Dezember 2024 alle drei Jahre jeweils bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres übermitteln.
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18. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Informationen sollten …
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Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Informationen sollten die zuständigen Behörden der EBA die von den Instituten und Wertpapierfirmen gemäß Absatz 17 bereitgestellten Daten bis zum 15. Juni übermitteln.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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