+29. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie sich …

29. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie sich …

Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie sich zugehörig fühlen. Dabei zählen alle Geschlechter, die nicht männlich oder weiblich sind, zur Kategorie eines dritten Geschlechts, das als nicht-binär bezeichnet wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/