+37. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung des in Anhang XI zu meldenden …
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37. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung des in Anhang XI zu meldenden …
Die Institute und Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung des in Anhang XI zu meldenden Mittelwerts und des Medians der Vergütung die folgenden Anweisungen befolgen: - a. Getrennt nach geschäftsführenden Direktoren, nicht geschäftsführenden Direktoren und Arbeitnehmervertretern sollte die Vergütung jedes Mitglieds des Leitungsorgans dem jeweiligen Geschlecht zugeordnet werden.
- b. Die nach Geschlecht aufgeschlüsselte Vergütung der Mitarbeiter sollte nach dem Betrag beginnend mit dem niedrigsten Betrag angeordnet werden.
- c. Es sollten jeweils der Median und der Mittelwert der Vergütung für männliche, weibliche und nicht-binäre geschäftsführende Direktoren, nicht geschäftsführende Direktoren und Arbeitnehmervertreter berechnet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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