+40. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien …
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40. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien …
Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien das geschlechtsspezifische Lohngefälle wie folgt berechnen: - a. Differenz zwischen der mittleren Vergütung von Männern und Frauen, geteilt durch die mittlere Vergütung der Männer.
- b. Differenz zwischen dem Median der Vergütung von Männern und Frauen, geteilt durch den Median der Vergütung der Männer.
- c. Differenz zwischen der mittleren Vergütung von Männern und nicht-binären Mitgliedern der Leitungsorgane, geteilt durch die mittlere Vergütung der Männer.
- d. Differenz zwischen dem Median der Vergütung von Männern und nicht-binären Mitgliedern der Leitungsorgane, geteilt durch den Median der Vergütung der Männer.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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