+40. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien …

40. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien …

Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien das geschlechtsspezifische Lohngefälle wie folgt berechnen:

  • a. Differenz zwischen der mittleren Vergütung von Männern und Frauen, geteilt durch die mittlere Vergütung der Männer.
  • b. Differenz zwischen dem Median der Vergütung von Männern und Frauen, geteilt durch den Median der Vergütung der Männer.
  • c. Differenz zwischen der mittleren Vergütung von Männern und nicht-binären Mitgliedern der Leitungsorgane, geteilt durch die mittlere Vergütung der Männer.
  • d. Differenz zwischen dem Median der Vergütung von Männern und nicht-binären Mitgliedern der Leitungsorgane, geteilt durch den Median der Vergütung der Männer.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/