+43. Vor der Übermittlung von Daten an ihre zuständigen Behörden sollten Institute und …
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43. Vor der Übermittlung von Daten an ihre zuständigen Behörden sollten Institute und …
Vor der Übermittlung von Daten an ihre zuständigen Behörden sollten Institute und Wertpapierfirmen die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten prüfen und erforderliche Korrekturen vornehmen. Gleiches sollte für die zuständigen Behörden gelten, bevor sie die Daten an die EBA übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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