+8. Die Leitlinien gelten für die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung …
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8. Die Leitlinien gelten für die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung …
Die Leitlinien gelten für die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans eines Kreditdienstleisters als Ganzes, um das Geschäft kompetent und verantwortungsvoll gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2021/2167 zu führen. Besteht das Organ aus einer Leitungs- und einer Aufsichtsfunktion, gelten die Leitlinien für beide Funktionen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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