+8. Die Leitlinien gelten für die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung …

8. Die Leitlinien gelten für die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung …

Die Leitlinien gelten für die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans eines Kreditdienstleisters als Ganzes, um das Geschäft kompetent und verantwortungsvoll gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2021/2167 zu führen. Besteht das Organ aus einer Leitungs- und einer Aufsichtsfunktion, gelten die Leitlinien für beide Funktionen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/