+16. Die Bewertung des Wissens und der Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder des …

16. Die Bewertung des Wissens und der Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder des …

Die Bewertung des Wissens und der Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder des Verwaltungsorgans als Ganzes sollte durchgeführt werden, bevor die einzelnen Mitglieder ernannt werden. Gegebenenfalls sollte das Leitungs- oder Verwaltungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion für die Durchführung der abschließenden Bewertung verantwortlich sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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