+16. Die Bewertung des Wissens und der Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder des …
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16. Die Bewertung des Wissens und der Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder des …
Die Bewertung des Wissens und der Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder des Verwaltungsorgans als Ganzes sollte durchgeführt werden, bevor die einzelnen Mitglieder ernannt werden. Gegebenenfalls sollte das Leitungs- oder Verwaltungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion für die Durchführung der abschließenden Bewertung verantwortlich sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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