+24. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungsorgans …
|
24. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungsorgans …
Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungsorgans als Ganzes sollte der Kreditdienstleister alle einzelnen Mitglieder des Organs daraufhin bewerten, ob sie kollektiv über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügen, um eine wirksame Funktionsweise des Organs zu gewährleisten, einschließlich der Tatsache, dass jedes Mitglied in der Lage ist, seine Ansichten darzulegen sowie Strategien und Geschäftsziele zu erörtern, und dass die kollektive Entscheidungsfindung eine angemessene Diskussion, Überprüfung und Überwachung einschließt. Es sollte eine ausreichende Zahl von Mitgliedern mit Wissen in den einzelnen Bereichen vorhanden sein, um eine Erörterung der zu treffenden Entscheidungen zu ermöglichen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|