+31. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung eines Mitglieds …
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31. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung eines Mitglieds …
Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung eines Mitglieds sollte die theoretische und praktische Erfahrung im Zusammenhang mit der Erbringung von Kreditdienstleistungen berücksichtigt werden, insbesondere: - a. einschlägige rechtliche und regulatorische Anforderungen, einschließlich nationaler Anforderungen für die Erbringung von Kreditdienstleistungen und die Einziehung von Forderungen;
- b. Zwangsverwaltung, Insolvenz- und Konkursverfahren;
- c. Verbraucher- und Kreditnehmerschutz;
- d. Datenschutzanforderungen und
- e. Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 festgelegt ist, dass Kreditdienstleister für die Zwecke der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verpflichtete sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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