+31. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung eines Mitglieds …

31. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung eines Mitglieds …

Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung eines Mitglieds sollte die theoretische und praktische Erfahrung im Zusammenhang mit der Erbringung von Kreditdienstleistungen berücksichtigt werden, insbesondere:

  • a. einschlägige rechtliche und regulatorische Anforderungen, einschließlich nationaler Anforderungen für die Erbringung von Kreditdienstleistungen und die Einziehung von Forderungen;
  • b. Zwangsverwaltung, Insolvenz- und Konkursverfahren;
  • c. Verbraucher- und Kreditnehmerschutz;
  • d. Datenschutzanforderungen und
  • e. Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 festgelegt ist, dass Kreditdienstleister für die Zwecke der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verpflichtete sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/