+12. In Leitlinie 4.29 erhält der einleitende Satz folgenden Wortlaut: „4.29. Um ihren …
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12. In Leitlinie 4.29 erhält der einleitende Satz folgenden Wortlaut: „4.29. Um ihren …
In Leitlinie 4.29 erhält der einleitende Satz folgenden Wortlaut: „4.29. Um ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 nachzukommen, wenn die Geschäftsbeziehung ohne persönliche Kontakte aufgenommen, begründet oder durchgeführt wird oder eine gelegentliche Transaktion ohne persönliche Kontakte gemäß den Leitlinien der EBA (EBA/GL/2022/15) über die Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 durchgeführt wird, sollten die Unternehmen:“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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